Messerwisser! Unabhängig, ordnungsgemäß und eigenverantwortlich: Die Bezeichnung „Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen“ darf in Bayern nur führen, wer in diesem Fachbereich anerkannt und durch die Bayerische Ingenieurekammer-Bau eingetragen ist. Sie bescheinigen die Einhaltung der in den Bauvorlagen oder bauaufsichtlich festgelegten Grundfläche und Höhenlage von baulichen Anlagen (§ 21 PrüfVBau). Sie sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig.
Prüfsachverständige können nur Personen sein, die nach ihrer Persönlichkeit u. a. Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß im Sinne des § 5 PrüfVBau erfüllen; die die Fähigkeit besitzen, öffentliche Ämter zu bekleiden; die eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind. Sie müssen zudem ein Studium des Vermessungswesens an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen haben und über eine dreijährige Berufserfahrung im Vermessungswesen verfügen.
VORTEILE
Je nach Art des Bauvorhabens kann oder muss die Einhaltung bestimmter Anforderungen nicht durch die Bauaufsichtsbehörde, sondern durch einen (privaten) Prüfsachverständigen geprüft und bescheinigt werden. Prüfsachverständige gibt es in Bayern auch für die Vermessung im Bauwesen. Prüfsachverständige werden in ihrem jeweiligen Fachbereich im Auftrag des Bauherrn oder des sonstigen nach Bauordnungsrecht Verantwortlichen tätig.
Als Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen erbringen wir für Sie alle Leistungen rund um Ihr Bauvorhaben gemäß den Anforderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Gebäudeübernahmeverordnung (GÜVO) und der DIN-Vorschriften.
EINSATZBEREICHE
Aufnahme des Bestandes und der katasterrechtlichen Gegebenheiten (Grenzverlauf, Grenzabstände)
Eintragung der baurechtlichen Festsetzungen
Gebäudeeinrechnung gemäß der baurechtlichen Festsetzungen
Gebäudeabsteckung für die Bauausführung
Ausstellen der für den Bauherren notwendigen Bescheinigungen für das Bauamt
Kontrollmessung auf Einhaltung der baurechtlichen Ausführung
Ausstellung der Bescheinigung für die Baubehörde
Kontrollmessung auf Einhaltung von Bautoleranzen im Hochbau nach DIN 18201 und 18202
Gebäudeeinmessung nach Baufertigstellung für die Fortführung des Liegenschaftskatasters und Übergabe an die Vermessungsverwaltung (GÜVO)
u. v. m.
RESULTATE
Einmessbescheinigung vor Baubeginn gemäß Art. 69 Abs.6 BayBO
Sockelkontrolle nach Fertigstellung gemäß Art. 69 Abs.6 BayBO
Gebäudeeinmessung nach Gebäudeübernahmeverordnung (GÜVO)
3D-Deformationsmessung mit SOLL-IST Analysen
Qualifizierter Lage- und Höhenplan für die Bauvorlage des Planers
Gutachten für vermessungstechnische Fragen
Gebäudeflächenermittlung (nach Wohnflächenverordnung, nach DIN 277 für Grundflächen im Hochbau, nach GIF-Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum)